Steigern Sie die Mitarbeitermotivation und ‑bindung noch weiter, indem Sie Ihren Unternehmensparkplatz mit Ladestationen ausstatten für kostenloses Laden durch Ihre Mitarbeiter. Das ist auch für Sie als Arbeitgeber steuerlich interessant, denn diese Leistung unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Für Ihre Mitarbeiter stellt sie keinen zu versteuernden geldwerten Vorteil dar, bleibt also auch einkommensteuerfrei. Dank der besonderen steuerlichen Förderung sind E‑Autos als Dienstwagen mit Privatnutzung sehr begehrt. Aktuell schreibt der Gesetzgeber vor, dass die obligatorische 1%-Regelung für die private Nutzung des Dienstwagens bei elektrischen Fahrzeugen (Plug-In-Hybride) nur vom halben Listenneupreis zu berechnen ist. Es wird nur noch ein Viertel des Listenneupreises als Besteuerungsgrundlage für den geldwerten Vorteil herangezogen für vollelektrische Fahrzeuge
Elektroautos stoßen keine Abgase aus. Dadurch wird die Belastung durch Feinstaub und Schadstoffe deutlich reduziert. Einschränkungen durch Fahrverbote oder Umweltzonen spielen für Elektrofahrzeuge keine Rolle.E‑Autos machen Spaß
Ein Elektromotor stellt im Gegensatz zu einem Verbrennungsmotor sofort das volle Drehmoment zur Verfügung.
Sehr Alltagstauglich und günstig für den Stadtverkehr, Arbeitsfahrten und Kurzausflüge. Die meisten Menschen fahren kaum mehr als 50km pro Tag, so reicht eine Volladung für mehrere Tage